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Unternehmen, die in Niedersachsen oder Bremen die Bauprodukte Kies, Sand, Splitt oder Recycling-Baustoffe aufbereiten, können Mitglied in der entsprechenden Abteilung der Güteüberwachung KSSR werden.
Für das Verhältnis zwischen der Güteüberwachung KSSR und ihren Mitgliedsunternehmen gilt die von allen Mitgliedern durch Unterschrift anerkannte Satzung. Im Rahmen der Mitgliedschaft sind alle Mitglieder gleichberechtigt. Näheres ist der Satzung der Güteüberwachung KSSR zu entnehmen.
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann bei der Geschäftsstelle gestellt werden.
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