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Notifizierung
nach der
EU-Bauproduktenverordnung
(Kenn-Nr. 0838)
Dem Verein Güteüberwachung
KSSR ist vom
Deutschen
Institut für
Bautechnik gemäß
Artikel 39
Verordnung (EU)
Nr. 305/2011 des
Europäischen
Parlaments und
des Rates vom
09. März 2011
zur Festlegung
harmonisierter
Bedingungen für
die Vermarktung
von Bauprodukten
und zur
Aufhebung der
Richtlinie
89/106/EWG des
Rates (EU-ABI. L
88, S. 5) unter
der Maßgabe
nachfolgender
ausgeführter
Nebenbestimmungen
die Befugnis
erteilt worden,
Tätigkeiten
eines unabhängigen
Dritten zur
Bewertung und Überprüfung
der
Leistungsbeständigkeit
befristet bis
zum 11.04.2018
als
Zertifizierungsstelle
für die
werkseigene
Produktionskontrolle
gemäß Anhang V Nr. 2.2. Verordnung (EU) Nr. 305/2011
für
folgende
Bauprodukte
auszuführen:
-
Gesteinskörnungen
für Beton
gemäß EN
12620,
-
Gesteinskörnungen
für Asphalt
und Oberflächenbehandlungen
für Straßen,
Flugplätze
und andere
Verkehrsflächen
gemäß EN
13043,
-
Gesteinskörnungen
für Mörtel
gemäß EN
13139,
-
Gesteinskörnungen
für
ungebundene
und
hydraulisch
gebundene
Gemische für
den
Ingenieur-
und Straßenbau
gemäß EN
13242,
-
Wasserbausteine
- Teil 1:
Anforderungen
gemäß EN
13383-1,
-
Gesteinskörnungen
für
Gleisschotter
gemäß EN
13450.
Anerkennung
gemäß Niedersächsischer
Bauordnung
(Kenn-Nr.
ÜG 005)
Der Verein Güteüberwachung KSSR ist von der Obersten Bauaufsicht des
Bundeslandes
Niedersachsen
gemäß § 25
Satz 1 Nrn. 3
und 4 der
Niedersächsischen
Bauordnung (NBauO)
in der Fassung
vom 03. April
2012 (Nds. GVBl.
S. 46), in
Verbindung mit
der Verordnung
über die
Anerkennung als
Prüf-, Überwachungs-
oder
Zertifizierungsstelle
nach
Bauordnungsrecht
(PÜZ-Anerkennungsverordnung
- PÜZAVO -)
vom 14. Februar
1997 (Nds. GVBl.
S. 59), geändert
23. November
2010 (Nds. GVBl.
S. 544), als
für folgende, in der Bauregelliste A Teil 1 bezeichnete Bauprodukte
(Mitteilung des
Deutschen
Instituts für
Bautechnik - DIBt -):
-
Rezyklierte Gesteinskörnungen, Typ 1 und Typ 2,
-
Gesteinskörnungen nach EN 12620 mit Alkaliempfindlichkeitsklasse,
-
Gesteinskörnungen nach EN 12620 mit Alkaliempfindlichkeitsklasse E I
aus
unbedenklichem
Vorkommen
und für Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
entsprechend dem
Teil IIa des
Verzeichnisses
der Prüf-, Überwachungs-
und
Zertifizierungsstellen
nach den
Landesbauordnungen:
anerkannt.
Die Bauregellisten werden in den Mitteilungen des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht.
©
2006 Güteüberwachung Kies, Sand, Splitt und Recycling-Baustoffe
Niedersachsen-Bremen e.V. (Güteüberwachung KSSR)
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